Regierungskommission legt Reformvorschläge für Kindermedizin und Behandlung psychischer Erkrankungen vor
Eine stabile Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin durch einen Aufschlag auf die Vorhaltefinanzierung, die Einführung pädiatrischer Institutsambulanzen sowie eine Flexibilisierung der Behandlung psychischer Krankheiten durch die krankenhäuser fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in zwei neuen Stellungnahmen.
- Für die operative und konservative Kinder- und Jugendmedizin sollten verbindliche qualitätsvorgaben erarbeitet werden.
- Das künftige Vorhaltebudget für die Leistungsgruppen von pädiatrie und Kinderchirurgie sollte gemäß den Empfehlungen der Regierungskommission in der dritten Stellungnahme um einen Aufschlag von bis zu 20 % der bisherigen aDRG-Erlösvolumina der Fachabteilungen der operativen und konservativen Kinder- und Jugendmedizin dauerhaft erhöht werden. Hierzu wird die Bildung eines Sonderfonds empfohlen.
- Ähnlich wie in der kinderpsychiatrischen Versorgung bewährt, sollen auch für die somatische Kinder- und Jugendmedizin Institutsambulanzen eingerichtet werden können, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Kinder, die wegen Art, Schwere, Seltenheit oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder und Jugendliche auf die Behandlung im Krankenhaus angewiesen sind, sollen nach Überweisung durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin dort ambulant behandelt werden können.
- Um Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin kurzfristig zu entlasten, sollen die primäre fehlbelegungsprüfung für tagesklinische Behandlungen sowie die sekundäre Fehlbelegungsprüfung bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer bzw. Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer ausgesetzt werden.