Neue COVID-19-Gesetzgebung – mehr Luft für Krankenhäuser

Im Zuge der enormen Belastungen der durch die Corona- hatte der Gesetzgeber durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Ausnahmen von den strengen Vorgaben des -Reformgesetzes bei der im Krankenhaus für die Jahre und 2021 vorgesehen. Weitere Entlastungen sind nun durch das 2. Pandemiegesetz auf den Weg gebracht worden. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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