Medizinische Vertretbarkeit weiterer Ambulantisierung

Eine zentrale Forderung in der aktuellen Diskussion um eine Reform der ären Versorgung ist eine stärkere des Leistungsgeschehens. Welche strukturellen Voraussetzungen sind hierfür zu schaffen, unter welchen Voraussetzung ist eine weitere Ambulantisierung medizinisch vertretbar?

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