Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderung des Beschlusses vom 17. Dezember 2020

Änderungsbeschluss vom 19. Januar 2023.

Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung mit dem (PflBG) geändert. Die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden in einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Den zentralen Berufsabschluss stellt dabei der Abschluss als Pflegefachfrau bzw. als Pflegefachmann dar. Daneben gibt es aber auch weiterhin die Möglichkeit, einen Abschluss als „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ und als „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ zu erwerben. Die zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ geht immer mit einem Vertiefungseinsatz in einem Versorgungsbereich einher. Als mögliche Fachbereiche stehen die pädiatrische Versorgung, die allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen, die allgemeine in stationären Einrichtungen, die allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung, die allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege und die allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege, für die Auszubildenden zur Auswahl. Vor diesem Hintergrund werden Änderungen der Anforderungen an das Pflegepersonal in der KiHe-RL erforderlich. […]

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