Länder vernachlässigen weiter ihre Pflicht zur Krankenhausfinanzierung

DKG zur Bestandsaufnahme zur Investitionsfinanzierung

Die kommen nach wie vor ihrer Pflicht zur auskömmlichen der -Investitionskosten nicht nach. Das ergibt die jüngste von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2020“. Demnach klafft nach wie vor eine Milliardenlücke zwischen den Kosten für notwendige Investitionen in den deutschen Kliniken und ihrer tatsächlichen Finanzierung. Im Berichtsjahr fehlte die Hälfte des notwendigen Geldes, um zum Beispiel in Gebäude, Geräte und Neubeschaffungen zu investieren. Betrug der ermittelte Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser im Jahr 2019 deutlich über sechs Milliarden Euro, haben die Länder davon gerade 3,16 Milliarden getragen. In einigen Bundesländern ist die Fördersumme sogar gesunken. „Die nun schon Jahrzehnte anhaltende drastische Unterfinanzierung bei den Investitionskosten ist maßgeblich für Krankenhausschließungen verantwortlich. Anstelle dieses kalten Strukturwandels durch wirtschaftlichen Ruin muss wieder versorgungsorientierte Krankenhausplanung treten“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Zwar ist es erfreulich, dass die Fördersummen nicht mehr sinken, dennoch bedeutet die Summe von 3,16 Milliarden Euro im Vergleich zu 1991 inflationsbereinigt eine beinahe Halbierung der . […]

: DKG e. V.


Siehe auch:

Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2020

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