„Krankenhausinsolvenzen durch Planungssicherheit abwenden!“
„Qualifizierte Patient:innenversorgung braucht eine Finanzierung der realen kosten im krankenhaus und Planungssicherheit. Sie muss die tatsächlichen Personal- und sachkosten abbilden. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen der krankenhausfinanzierung verhindern, dass inflationsbedingte Kostensteigerungen erstattet werden. Das bringt die Häuser in eine wirtschaftlich schwierige Situation. Im kommenden Jahr wird sich die Situation weiter zuspitzen, wenn der landesbasisfallwert ab 2024 nur im aktuellen gesetzlichen Rahmen steigt. Das bietet den Krankenhäusern keine Perspektive. Im Gegenteil: Mit jeder Behandlung steigt das Defizit, weil Personal- und Sachkosten nicht ausreichend finanziert sind. Das muss korrigiert werden. Nur eine Erhöhung und eine Korrektur des Landesbasisfallwertes kann diese Situation verändern. Der Landesbasisfallwert muss künftig so gestaltet werden, dass er die tatsächlichen Kosten abbildet“, betont der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).