Kliniken im Notbetrieb – Konsequente Entscheidungen der Politik erforderlich

DKG zur Situation der Krankenhäuser in der dritten Corona-Welle

Die Deutsche (DKG) unterstützt die Forderungen aus dem Kreis der Intensivmediziner an die Politik, unverzüglich kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. „Die aktuelle Absage der für Montag geplanten Bund-Länder-Runde darf nicht dazu führen, dass die Politik tatenlos bleibt. Seit Wochen liegen klare Verabredungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vor, wie bei steigenden Inzidenzzahlen zu reagieren ist. Die gemeinsam beschlossene Notbremse muss ohne Wenn und Aber in allen Bundesländern und Landkreisen angewendet werden, um einen ungebremsten Anstieg der Infektionen entschlossen entgegenzutreten“, forderte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Diese Forderung an die Politik, die vereinbarte Notbremse auch wirklich verbindlich anzuwenden, ist in den vergangenen Wochen von der DKG wiederholt an die Verantwortlichen der Bundesländer gerichtet worden.

„Die aktuelle Infektionslage und die daraus resultierende hohe Belastung der Intensivstationen führt in immer mehr Krankenhäusern zu einer deutlichen Einschränkung der Regelversorgung. Unsere Ärztinnen und Ärzte und alle Pflegekräfte auf den Intensivstationen arbeiten am Limit, auch weil in vielen Fällen die Krankenhäuser noch versuchen, im Interesse der Patienten die Regelversorgung parallel zur COVID-Behandlung weitgehend aufrecht zu erhalten. Das wird in den kommenden Wochen absolut nicht mehr möglich sein. Wir sind gezwungen, ab sofort fast flächendeckend in den Notbetrieb umzuschalten. Das bedeutet, dass die verantwortlichen Medizinerinnen und Mediziner planbare und medizinisch nicht sehr dringliche und Behandlungen verschieben müssen, um die komplette Überlastung des Personals zu verhindern“, so Gaß.

Durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums zum können die darauf vertrauen, dass trotz einer Rückführung der Regelversorgung die finanzielle Stabilität gewährleistet ist. „Die gestern veröffentlichte Rechtsverordnung zum finanziellen Rettungsschirm des Jahres 2021 enthält zahlreiche, von der DKG geforderte, Instrumente, die die Kliniken auch in der dritten Welle der Pandemie absichern. Diese Instrumente können wir jetzt nutzen, um den erforderlichen Notbetrieb zu organisieren. In den kommenden Wochen wird es zu Wartezeiten und Absagen kommen müssen, damit wir die erforderlichen Ressourcen für schwerer erkrankte Patienten und die COVID-Versorgung zur Verfügung haben“, betonte Gaß weiter.

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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