Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung
dkg und GKV-SV haben sich auf eine Umsetzungsvereinbarung für die Administration und abrechnung der Hybrid-DRG geeinigt.
Die Hybrid-DRG sind eine neue Form der Krankenhausfinanzierung, die eine Kombination aus Fallpauschalen und tagesbezogenen Entgelten ermöglicht. Die Verordnung über die Hybrid-DRG legt nur die Grundlagen für die Einführung und Anwendung dieser neuen Abrechnungsform fest, während die konkreten Modalitäten in einer Umsetzungsvereinbarung zwischen der Deutschen krankenhausgesellschaft (DKG) und dem gkv-spitzenverband (GKV-SV) geregelt werden. Diese Umsetzungsvereinbarung enthält unter anderem Vorgaben zur Dokumentation und Abrechnung der Hybrid-DRG. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds hessen, hat die wichtigsten Aspekte dieser Vereinbarung in einer Präsentation zusammengefasst, die auf der Webseite des Klinikverbunds Hessen heruntergeladen werden kann.