T83.5 setze für die Kodierung voraus, dass eine Infektion und entzündliche Reaktion gerade „durch“ einen Harnwegskatheter (Verweilkatheter) als Unterfall einer Prothese, eines Implantats oder Transplantats „im Harntrakt“ eintrat

B 1 KR 27/18 R | , vom 09.04. – Urteilsbegründung

Kodierung einer Schlüsselnummer des Alphabetischen Verzeichnisses zum ICD-10-GM 2011 für nach den Deutschen Kodierrichtlinien () ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen

Quelle: Rechtsprechung-im-Internet

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