ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I
Beschluss vom 6. Oktober 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das bmg und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Ergänzung von icd-10-Codierungen
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten beziehungsweise zu erwartenden Erweiterung der Zulassung der bereits verfügbaren CAR-T-Präparate Tisagenlecleucel sowie Axicabtagenciloleucel in der indikation follikuläres Lymphom ist eine Ausweitung der in Anlage I der atmp-QS-RL gestellten Anforderungen auf die Anwendung von car-t-zellen für diese Indikationen erforderlich.
Die Erkrankung des follikulären Lymphoms wird gemäß icd-10-GM-2021 wie folgt codiert:
„C82.0, C82.1, C82.2, C82.3, C82.4, C82.7 und C82.9“ und umfasst dabei das follikuläre Lymphom Grad I bis III b sowie nicht näher bezeichnete und sonstige follikuläre Lymphome, wobei sich die Codierungen dieser Erkrankung in der Version ICD-10-GM-2022 gegenüber der Version ICD-10-GM-2021 nicht geändert haben. […]