ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I

Beschluss vom 6. Oktober 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Ergänzung von -Codierungen
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten beziehungsweise zu erwartenden Erweiterung der Zulassung der bereits verfügbaren CAR-T-Präparate Tisagenlecleucel sowie Axicabtagenciloleucel in der follikuläres Lymphom ist eine Ausweitung der in Anlage I der -QS-RL gestellten Anforderungen auf die Anwendung von für diese Indikationen erforderlich.

Die Erkrankung des follikulären Lymphoms wird gemäß -10-GM-2021 wie folgt codiert:
„C82.0, C82.1, C82.2, C82.3, C82.4, C82.7 und C82.9“ und umfasst dabei das follikuläre Lymphom Grad I III b sowie nicht näher bezeichnete und sonstige follikuläre Lymphome, wobei sich die Codierungen dieser Erkrankung in der Version ICD-10-GM-2022 gegenüber der Version ICD-10-GM-2021 nicht geändert haben. […]

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