Zur Abgrenzung der ICD-Kodes P37.9 und P39.9
S 1 KR 303/20 | sozialgericht Stade, urteil vom 06.09.2023
Eine infektiöse oder parasitäre Erkrankung ist „angeboren“ im Sinne des icd-Kodes P37.9, wenn sie nachweislich bei Vollendung der geburt bereits vorhanden war. Auf den Zeitpunkt der erstmaligen Manifestation der Infektion ist nicht abzustellen.
Aus dem Auftreten einer Neugeboreneninfektion binnen der ersten 72 Lebensstunden folgt nicht zwingend, dass die Infektion „angeboren“ im Sinne des ICD-Kodes P37.9 war. Lässt sich der Infektionszeitpunkt eines nicht identifizierten Erregers bei Neugeboreneninfektion nicht abschließend aufklären, erfolgt die kodierung mit dem ICD-Kode P39.9 […]