DRGs nun auch für teilstationäre Leistungen

aDRG-Fallpauschalen-Katalog 2021 sieht neue Hauptdiagnosegruppe in der Pädiatrie vor

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus () hat die ­kosten für den Fallpauschalenkatalog 2021 aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen ausgegliedert und sogenannte aDRGs erstellt, die insbesondere in der Pädiatrie eine Verbesserung erwarten lassen. Der aDRG-Katalog weist nun die neue Hauptdiagnosegruppe „Teilstationäre pädiatrische Diagnostik und Behandlung“ für die Bereiche /Sedierung, Infusion, Kinderchirurgische Maßnahmen auf. […]

Quelle: DGKJ e.V.

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