Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2024 in Höhe von 4.210,59 Euro vereinbart

gemäß § 10 Absatz 9 für den Vereinbarungszeitraum

Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des für den Vereinbarungszeitraum 2024 4.210,59 Euro.
Der daraus gemäß § 10 Absatz 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche hat folgende Grenzwerte:

  • Obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 4.315,86 Euro
  • Untere Korridorgrenze (- 1,02 %) 4.167,64 Euro

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