AOK begrüßt Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) soll künftig auch für die Klinikbereiche Orthopädie, und Geburtshilfe gelten. So sieht es der Referentenentwurf zur Änderung der PpUGV aus dem Bundesgesundheitsministerium () vor. Die Vorgaben für die Kinderheilkunde () sollen zudem fachlich stärker ausdifferenziert werden. Das BMG setze damit ein klares Zeichen gegen die Verweigerungshaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft () zu mehr Transparenz im Leistungsgeschehen des Krankenhauses, leiste einen Beitrag zur und beuge weiteren Überlastungen des Pflegepersonals vor, hieß es seitens des AOK-Bundesverbandes. […]

Quelle: AOK-Bundesverband

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