Ambulantes Operieren: AOP-Katalog ergänzt und Schweregradsystematik weiterentwickelt

Zum 1. Januar wird der um 171 Operationen und Eingriffe ergänzt, die bisher überwiegend durchgeführt werden. Die der Nachbeobachtung wurde für weitere Eingriffe geregelt. Darüber hinaus wird die Schweregradsystematik weiterentwickelt: Ab Januar können Klinik- und Vertragsärztinnen und -ärzte einen Zuschlag für die Versorgung von Frakturen abrechnen.

„Insgesamt bleiben die Ergebnisse allerdings erneut deutlich hinter dem Bedarf einer ‚echten‘ zurück, so die Bewertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Gesetzgeber hatte KBV, DKG und beauftragt, das ambulante Operieren nach Paragraf 115b SGB V weiterzuentwickeln und höhere Anreize zu setzen, damit mehr Operationen am Krankenhaus ambulant erfolgen. In der ersten Stufe der des ambulanten Operierens nach wurde der AOP-Katalog um 208 Operationen und Eingriffe zum 1. Januar 2023 ergänzt.

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