Zur Vergütung von Zusatzentgelten für die Gabe von Pemetrexed bei teilstationären Leistungen
B 1 KR 30/17 R, Bundessozialgericht, Terminbericht Nr. 28/18 vom 19.06.2018
Das Bundessozialgericht hat auf die Revision der beklagten Krankenkasse das Urteil des landessozialgericht aufgehoben und die Klage der Krankenhausträgerin abgewiesen. Ihr steht für die teilstationär durchgeführte chemotherapie […] kein weitergehender Vergütungsanspruch […] zu. Sie berechnete rechtmäßig die tagesbezogenen teilstationären Entgelte, die im 3. Quartal 2012 für den Versicherten anfielen, als einen Fall. Bei Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären Entgelten wird für jeden patienten, der – wie der Versicherte – wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt wird, je Quartal nur ein Fall gezählt (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b FPV 2012). Prozeduren, die – wie hier die Gabe von Medikamenten – Mengen- oder Zeitangaben im Kode enthalten, sind nur einmal während einer stationären Behandlung, also im stationären Behandlungsfall zu kodieren. […]
Quelle: Bundessozialgericht
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