Medikamentenmengen sind bei mehreren teilstationären Behandlungen pro Quartal zu addieren und als Summe zu kodieren

B 1 KR 30/17 R, Bundessozialgericht, vom 19.6.2018

Bei der quartalsweisen Zusammenführung mehrerer teilstationärer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall sind die einzelnen während des Falles verabreichten Medikamentengaben des zytostatischen Chemotherapeutikums zu addieren und als Summe zu kodieren.

Das Krankenhaus durfte für die parenterale Gabe des zytostatischen Chemotherapeutikums Pemetrexed im 3. Quartal 2012 nur 13 048,84 Euro abrechnen. Sie durfte insgesamt nur einmal OPS 6-001.cj kodieren, der das Zusatzentgelt ZE53.19 ansteuert (Gabe von Pemetrexed, parenteral, 3900 mg und mehr). […]

Quelle: Bundessozialgericht


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