Krankenhausbehandlung setzt bei Versicherten keine vertragsärztliche Einweisung voraus
b 1 kr 26/17 r | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2018, Kommentar Anwaltskanzlei HeinemannÂ
Das BSG führt aus, der Vergütungsanspruch für krankenhausbehandlung entstehe unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung wie hier in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist. Auch auÃerhalb von Notfällen sei eine vertragsärztliche Verordnung keine formale Voraussetzung des Anspruchs. Andernfalls würden Versorgungsmängel hervorgerufen und die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, Sie dürften von den Krankenhäusern nicht einfach ohne Untersuchung weggschickt werden. Soweit im niedersächsischen landesvertrag eine hiervon abweichende vereinbarung enthalten sei, verstoÃe diese gegen Bundesrecht. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Heinemann
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