Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK

L 11 KR 794/19 | , vom 10.12. – Kommentar Legal

Wie eine aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2019 zeigt, sind die sowohl nach alter Rechtslage, als auch aktuell nach § 17c Abs. 2a KHG angesichts der Fortgeltung von § 7 Abs. 5 zur Umsetzung eines erlössteigernden Prüfergebnisses des MDK berechtigt, ohne dass dabei Fristen einzuhalten wären. […]

Quelle: BDO Legal

Das könnte Dich auch interessieren …