Vergütunganspruch des Krankenhauses für adipositaschirurgischen Eingriff bei Versäumnis der Krankenkasse zur Einleitung einer Krankenhausabrechnungsprüfung nach § 275 SGB V

L 8 KR 453/21 | Hessisches Landessozialgericht, vom 24.08.2023

Die habe es versäumt, eine durch den MDK aus medizinischen Gründen zu veranlassen, obwohl sie dazu nach § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V verpflichtet war. Das eingeholte vor der Krankenhausaufnahme war für die Rechnungsprüfung nicht ausreichend. Da die Krankenkasse die von sechs Wochen versäumt habe, kann der medizinische Sachverhalt nicht mehr im geklärt werden.

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