Unzulässige Aufrechnung von Aufschlagszahlungen

L 10 KR 246/23 NZB KH | -Westfalen, vom 09.11.2023

Mit Beschluss vom 09. November 2023 hat das LSG NRW die Rechtsauffassung bestätigt, dass eine Aufrechnung von Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen gemäß § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im festgelegte verstößt. Das LSG NRW hat darauf hingewiesen, dass das Aufrechnungsverbot im Landesvertrag durch seine ständige geklärt sei. Es sei nicht erforderlich, weiter zu klären, dass es für die Anwendung des Aufrechnungsverbots unerheblich sei, welche Rechtsnatur der Gegenanspruch der Krankenkasse habe – in diesem Fall: der Anspruch auf eine .

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