Ohne Dokumentation keine Abrechnung

S 38 KA 180/20 | , vom 04.05.2023 – Kommentar KMH

Das SG München betont nochmals, dass eine fehlende dazu führt, dass die vertragsärztlich abgerechneten Leistungen als nicht erbracht gelten. Das des Vertragsarztes ist um diese Leistungen sodann zu kürzen. Der streitgegenständliche Regress der in Höhe von insgesamt 751.986,97 € wurde daher vom SG München bestätigt. […]

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