Nachweis des sachlichen Grundes bei Verlegung

B 1 KR 4/22 R | , Entscheidung vom 07.03.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W.

Eine kann trotz der damit verbundenen zu höheren Gesamtbehandlungskosten für die führen. Deshalb bedarf es hierfür eines sachlichen Grundes, den im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat. Als sachliche Gründe kommen vor allem in Betracht: Zwingende medizinische Gründe, zwingende Gründe in der Person des * sowie übergeordnete Gründe der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern (§ 1 Abs. 1 KHG).

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