Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen

B 1 KR 11/22 R | , vom 07.03.2023 – Kommentar ÄrzteZeitung

müssen der auf Anfrage die Dauer einer Krankenhausbehandlung medizinisch begründen. Auch bei einer digitalen Übermittlung können sie dies nicht mit Hinweis auf den Datenschutz ablehnen, wie das Bundessozialgericht () in entschied. Wird die Begründung versäumt, kann das Krankenhaus nach einer ergebnislosen Prüfung keine Aufwandspauschale verlangen. […]

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