Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt worden waren

L 16/4 KR 506/19 | Landessozialgericht -Bremen, vom 18.01.2022

Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen () übermittelt worden waren. Die Falschangaben bezogen sich lediglich auf das Ausmaß der Dringlichkeit und nicht auf das Erfordernis der als solche, die im Einzelfall medizinisch erforderlich war und nach den Regeln der ärztlichen Kunst erbracht wurde. […]

Quelle: Rechtsprechung Niedersachsen

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