Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus

B 1 KR 11/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 07.03.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das BSG hat in einer Entscheidung vom 07.03.2023 (- B 1 KR 11/22 R -) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V entfällt, wenn die Prüfung durch ein Verhalten der Krankenkasse veranlasst worden ist. Die Entscheidung liegt derzeit nur als Teminbericht vor. […]

 

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