Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einsatz von antikörperbeschichteten und medikamentenfreisetzenden Stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. September 2022 in Kraft.
Für die Methode „Einsatz von antikörperbeschichteten und medikamentenfreisetzenden stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen“ ist der Nutzen nach § 137c Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht hinreichend belegt und sie weist auch kein Potenzial einer erforderlichen behandlungsalternative auf, so dass sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse nicht erforderlich ist. Sie darf insoweit nicht mehr zu Lasten der krankenkassen im Rahmen einer krankenhausbehandlung oder im Rahmen von klinischen Studien erbracht werden. Die Leistungserbringung im besonderen Einzelfall gemäß § 2 Abs. 1a SGB V und Leistungserbringung gemäß § 2 Satz 2 der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung) bleiben hiervon unberührt.