Keine Überprüfung der stationären Behandlungsnotwendigkeit ohne Prüfverfahren

L 11 KR 2846/19 | Baden-Württemberg, vom Urteil vom 30.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte sich im Urteil vom 30.03.2021 (–L 11 KR 2846/19–) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Krankenkasse unter Hinweis auf einen abgelehnten Leistungsantrag des Versicherten, die stationäre auch gegenüber dem bestreiten kann, wenn die Krankenkassen kein Überprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet hat. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …