Krankenhäuser weisen Vorwurf der Falschabrechnung entschieden zurück

Saarländische e.V. (SKG)

Die saarländischen Krankenhäuser weisen den Vorwurf in der des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung () entschieden zurück.Die Behauptung des MDK, dass 53 % bzw. 60 % der geprüften Rechnungen fehlerhaft bzw. falsch/zu hoch durch die Krankenhäuser erstellt würden, ist nicht korrekt.

Die Krankenhäuser halten sich bei der Rechnungserstellung an die gesetzlichen Vorgaben und stellen der Krankenkasse den Betrag in Rechnung, der sich durch die tatsächlich durchgeführte, medizinisch notwendige Behandlung sowie die Dauer des Aufenthaltes (Verweildauer) im ergibt. Die Schlussfolgerung, die Krankenhäuser begingen , da einige Rechnungen nach MDK-Prüfungen geändert werden, ist ausdrücklich zurückzuweisen. […]

Pressemitteilung: SKGEV

Das könnte Dich auch interessieren …