Kein „Rechnungskorrekturverbot“ nach § 7 Abs. 5 PrüfvV (2015)

L 5 KR 1522/17 | Baden-Württemberg, vom 17.04.2019 – Kommentar Rechtsanwälte

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat seine bereits im Jahr vorläufig mitgeteilte Rechtsauffassung zu § 7 Abs. 5 PrüfvV (2015) in seinem Urteil vom 17. April 2019, bestätigt. Rechnungskorrekturen sind auch nach Ablauf der 5-Monats-Frist bzw. nach Erstellung der MDK-Stellungnahme möglich. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt im Rahmen der PrüfvV eine materiell wirkende Ausschlussfrist zu vereinbaren. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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