Wann wird die Massenprüfung zum Rechtsmissbrauch?

L 9 KR 691/17 B ER | Sächsisches Landessozialgericht , vom  26.02.2019  – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die grundlegenden Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit stationärer Behandlungen können für spezialisierte Vertragskrankenhäuser nach § 108 Nr. 3 SGB V zur Existenzbedrohung werden, wenn die dazu übergehen, jeden Behandlungsfall durch den MDK nach überprüfen zu lassen […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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