Fälligkeit der Krankenhausrechnung und Aufrechnung vor Abschluss des Prüfverfahrens
S 17 KR 388/18 | sozialgericht Speyer, Urteil vom 12.10.2018 – Kommentar Medizinrecht saarland – Dr. Florian Wölk
Nach wie vor müssen sich Krankenhäuser mit der Praxis einiger Allgemeiner Ortskrankenkassen (aok) auseinandersetzen, die bereits mit Einleitung des Prüfverfahrens nach § 275 sgb v die bestrittenen Teile des Rechnungsbetrages zurückhalten bzw. die Zahlung der Rechnung trotz der entgegenstehenden Regelungen zur Fälligkeit in den Landesverträgen nach § 112 SGB V ganz verweigern. Damit wird den Krankenhäusern teilweise erhebliche Liquidität entzogen, so dass diese Praxis zu einem ernsten Finanzierungsproblem für die Krankenhäuser werden könnte, wenn alle krankenkassen so verfahren würden. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland