Entwöhnung von der Maskenbeatmung?! – Kodierung von Beatmungsstunden bleibt schwierig
S 12 KR 1025/16 | sozialgericht Koblenz, urteil vom 11.09.2018 – Kommentar Dr. Florian Wölk
[…] Das Sozialgericht Koblenz wies daraufhin, dass dann kaum noch Raum bliebe, für die Berücksichtigung von Phasen der spontanatmung bei nicht-invasiver beatmung bei der Berechnung der vergütungsrelevanten Beatmungszeiten, auch wenn der Aufwand bei der Versorgung entsprechender patienten teilweise höher sei, als bei den invasiv beatmeten Patienten. Das SG Koblenz erkennt durchaus, dass die dkr 1001l überhaupt keine Definition einer Gewöhnungs- bzw. Entwöhnungsphase beinhaltet […]Quelle: Medizinrecht Saarland