Die PrüfvV 2015 (vom 01.09.2014) gilt nicht für die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung

L 16 KR 929/16 | NRW, Urteil vom 14.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Der Anwendungsbereich ist ausschließlich bezogen auf die /. § 7 Abs. 2 Satz 4 betrifft ausschließlich den Zahlungsanspruch des Krankenhauses und trifft keine Regelung für einen öffentlich-rechtlichen der Krankenkassen. Für das Vorliegen der Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches trägt die die ausschließliche Beweislast. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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