IVKK e.V über Kabinettbeschluss zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – “, dessen Entwurf vom Kabinett beschlossen wurde […]

Quelle: Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

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