Auswirkung des Versäumens der Ausschlussfrist gem. § 8 Satz 3 PrüfvV (2014)

S 1 KR 969/18 | für das , Gerichtsbescheid vom 05.04.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Wenn es eine versäumt, die wesentlichen Gründe, warum eine Leistung nicht in vollem Umfang wirtschaftlich oder die nicht korrekt war, innerhalb von neun Monaten nach Übermittlung der einem mitzuteilen, kann sich die Krankenkasse in einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht mehr auf die Einwendungen zur der Leistung oder zur Korrektur der Abrechnung berufen […]

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