Ausschlussfrist für nachträgliche Strukturprüfung der Krankenkassen?

S 4 KR 411/18 | Fulda, Gerichtsbescheid vom 25.08. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die insbesondere von der Bahn- eingereichten Klagen zur nachträglichen Prüfung der Strukturvoraussetzungen für die Abrechnung des -Kodes beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Die Ende eingereichten Sammelklagen bestehen weitgehend allein aus der pauschalen Behauptung, dass die betroffenen Krankenhäuser bestimmtes nach dem OPS-Kodes 8-550 nicht vorhalte. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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