8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

um Geriatrische frührehabilitative
Das BSG hat mit vom 19. Dezember 2017 (B1 KR 19/17 R) der Revision einer stattgegeben, wonach es eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellt, wenn die Krankenkasse im Rahmen eines Abrechnungsstreitverfahrens keine Einsichtnahme in die dem Gericht vorgelegten Behandlungsunterlagen erhält. Darüber hinaus komme eine des OPS-Kodes – geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung – nur dann in Betracht, wenn die diesem OPS-Kode immanenten Dokumentationsvorgaben eingehalten worden sind. Der Autor analysiert im Heft Das 6/2018 die Begründung des BSG und gibt Empfehlungen für die Praxis.

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