Personalausstattung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik: Gemeinsamer Bundesausschuss entwickelt Vorgaben weiter

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat seine Mindestvorgaben zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in mehreren Punkten angepasst. Zentrale Änderungen der sogenannten PPP-Richtlinie zielen darauf ab, den Dokumentationsaufwand für die Einrichtungen zu verringern und ihnen mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu geben. Zudem wurde für dezentrale kleine Standorte, wie Stand-alone-Tageskliniken, eine Sonderregelung beschlossen. Wie geplant, wird ab dem Jahr auch der pflegerische Nachtdienst in die Mindestvorgaben einbezogen. Der G-BA verlängerte darüber hinaus einige der Übergangsregelungen für die Umsetzung der Richtlinie und verschob nochmals den Beginn finanzieller . Wenn die Mindestvorgaben einrichtungsbezogen im Quartalsdurchschnitt nicht erfüllt werden, führt dies erst ein Jahr später – ab 2024 – zu einem Vergütungswegfall.

Eine weitere Anpassung der Richtlinie, die zu einer leitliniengerechten Versorgung beitragen soll, wird der G-BA nach Finalisierung und der derzeit in der Wissenschaft und von den Fachgesellschaften diskutierten Personalbemessungsmodelle bis zum 31. Dezember 2025 vornehmen.

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