Aufwandspauschale und Veranlassungsprinzip – Anforderungen an die Informationspflichten des Krankenhaus

L 26 KR 214/22 | Landessozialgericht -, vom 24.03.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Reduzierung der Anforderungen an die Informationspflichten des Krankenhauses auf ein vernünftiges Maß
Das habe weder eine fehlerhafte übersandt oder sonst gegen die Pflichten aus § 301 SGB V verstoßen noch ein vergleichbares vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten gezeigt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die rahmenvertraglich vereinbarten Schlüsselkennzahlen keine Möglichkeit boten, eine „Entlassung auf eigenen Wunsch“ separat abzubilden, sei die Kennzeichnung der Entlassung als regulär nicht unrichtig, zumal gerade keine Entlassung gegen den ärztlichen Rat, sondern nur auf eigenen Wunsch erfolgte. […]

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