Vermeidbare Todesfälle? Aussagen der Regierungskommission zu Schlaganfallbehandlungen gehen an der Realität vorbei

Ärztekammern und Krankenhausgesellschaft in weisen Darstellung als fachlich falsch zurück

Als fachlich nicht haltbar und irreführend weisen die Präsidenten der Ärztekammern Nordrhein und (ÄkNo/ÄKWL) sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen () die Behauptung der Regierungskommission des Bundes zur Schlaganfallbehandlung zurück. In ihrer Fünften Stellungnahme hat die vom Bundesgesundheitsminister eingesetzte Kommission erklärt, jährlich seien bundesweit rund 5.000 Todesfälle vermeidbar, wenn Patientinnen und mit einem Schlaganfall sofort in einer Klinik mit einer Stroke Unit behandelt würden. Die Regierungskommission lasse bei ihrer Analyse von Abrechnungsdaten der Krankenkassen nicht nur die Expertise der neurologischen Fachärztinnen und Fachärzte in den Krankenhäusern außen vor, ihr fehle offensichtlich auch die detaillierte Kenntnis über die qualitätsgesicherten Strukturen der Schlaganfallbehandlung in den Bundesländern, kritisieren die drei Präsidenten Rudolf Henke (ÄkNo), Dr. Johannes Albert Gehle (ÄKWL) und (KGNW). „Die längst etablierten Abläufe für Patientinnen und Patienten mit einem klar diagnostizierbaren Schlaganfall sorgen dafür, dass sie unmittelbar in ein Krankenhaus mit einer Stroke Unit gebracht werden.“ […]

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