Mecklenburg-Vorpommern verliert die Hoheit über seine Krankenhäuser

Still und heimlich baut Minister Spahn die Kompetenz des Bundes in der aus. Wenn der in der übernächsten Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der (Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschließt, verliert die Planungshoheit über seine Krankenhäuser. Ursache ist eine scheinbar kleine Veränderung des § 136b im SGB V. Während bisher der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in für ausgewählte Leistungen Mindestmengen festlegen konnte und die Bundesländer im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zum Zwecke der hiervon abweichen konnten, verlieren die Länder zukünftig dieses Recht. Der entsprechende Absatz wird gestrichen. Die Streichung erfolgt ohne Interventionsmöglichkeit der Bundesländer, denn das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. […]

Quelle: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V.

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