Mecklenburg-Vorpommern verliert die Hoheit über seine Krankenhäuser
Still und heimlich baut Minister Spahn die Kompetenz des Bundes in der krankenhausplanung aus. Wenn der bundestag in der übernächsten Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschließt, verliert mecklenburg-vorpommern die Planungshoheit über seine Krankenhäuser. Ursache ist eine scheinbar kleine Veränderung des § 136b im SGB V. Während bisher der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in berlin für ausgewählte Leistungen Mindestmengen festlegen konnte und die Bundesländer im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zum Zwecke der versorgungssicherheit hiervon abweichen konnten, verlieren die Länder zukünftig dieses Recht. Der entsprechende Absatz wird gestrichen. Die Streichung erfolgt ohne Interventionsmöglichkeit der Bundesländer, denn das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. […]
Quelle: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V.