Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.

Der hat im Rahmen einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V (a. F.) mit Beschluss vom 16. März festgestellt, dass die Methode „Gezielte durch Katheterablation bei Patientinnen und mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ kein Potenzial einer erforderlichen biete […]

Es liegt weiterhin keine Evidenz vor, die eine Bewertung des Nutzens der Gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlaubt. Da sich der Abschluss der die laufende Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens begründenden verzögert, wird die Aussetzung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

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