Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
Der g-ba hat im Rahmen einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V (a. F.) mit Beschluss vom 16. März 2017 festgestellt, dass die Methode „Gezielte lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ kein Potenzial einer erforderlichen behandlungsalternative biete […]
Es liegt weiterhin keine Evidenz vor, die eine Bewertung des Nutzens der Gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlaubt. Da sich der Abschluss der die laufende Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens begründenden studie verzögert, wird die Aussetzung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.