G-BA hält trotz fehlender Evidenz an Mindestmengen im Bereich der Transplantationsmedizin fest

Die Deutsche für Innere Medizin (), die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (), die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) und der Bundesverband Niere e.V. (BN e.V.) sehen in der Einführung der Mindestmengenregelungen in der Transplantationsmedizin einen Schritt in Richtung ‚Zwangsökonomisierung‘. Die nötige wissenschaftliche Evidenz, also der Nachweis, dass die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt, fehlt nach wie vor. Die Fachärztinnen und Fachärzte sowie der Patientenverband befürchen nun eine schlechtere Patientenversorgung. Alles weise darauf hin, dass eine politische Agenda durchgesetzt werden soll.

Nach einer Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) V im Jahre 2002 traten erstmals 2004 Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses () in Kraft, auch im Bereich der Transplantationsmedizin. 2006 wurde beschlossen, dass Transplantationszentren jährlich mindestens 25 Nieren- bzw. 20 durchführen müssen, ansonsten vor dem dauerhaften Aus stehen. Diese Regelung hatte zu massiven Protesten in der Ärzte- und Patientenschaft geführt, da es keine wissenschaftliche Evidenz für diese Schwellenwerte gibt, die Einführung der Regel aber die Transplantationslandschaft stark verändern und die Transplantationsnachsorge erschweren wird. Letztlich werden ca. ein Drittel aller regionalen deutschen Transplantationszentren schließen und die Patientinnen und Patienten müssen zur weitere Wege auf sich nehmen. […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …