Regierungskommission kritisiert bisherige Instrumente der Qualitätssicherung
Die Regierungskommission zur Krankenhausreform hat die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der qualität in der Versorgung scharf kritisiert. Sie bemängelt vor allem die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die mindestmengen, das Zweitmeinungsverfahren und die Qualitätsverträge, die in der Anfang der Woche veröffentlichten ausführlichen stellungnahme der Regierungskommission als unzureichend und ineffektiv bezeichnet werden.
Die Regierungskommission stellt in ihrem gutachten fest, dass die Qualitätssicherung im gesundheitswesen noch viele Defizite aufweist. Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die der Gesetzgeber 2016 eingeführt hat, haben bisher keine spürbaren Verbesserungen bewirkt. Sie erfassen nur die Prozessqualität, nicht aber die Ergebnisqualität, und berücksichtigen keine Risikofaktoren.
Dadurch können die Qualitätssicherungsdaten nicht als zusätzliches Kriterium für die Krankenhausplanung der Länder genutzt werden. Sie geben auch keine konkreten Hinweise für qualitätssteigernde Maßnahmen an den Fachabteilungen. Die Regierungskommission fordert daher eine weiterentwicklung der Qualitätssicherung, die eine differenzierte Bewertung der Leistungsqualität ermöglicht.