Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022

Der Beschluss vom 6. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. September 2023 in Kraft.

Mit dem vorliegendem Beschluss wird der Anhang 1 für das “ hinsichtlich der Datenfelder zur Umsetzung der Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der und mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V () gemäß Kapitel C-9 der Anlage der für das Berichtsjahr 2022 geändert […]

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