Hohe Mindestmengen für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs

Krankenhäuser müssen künftig mindestens 100 Brustkrebsoperationen pro Jahr am Standort durchführen.

Krankenhäuser müssen künftig mindestens 100 Brustkrebsoperationen durchführen, um den Eingriff anbieten und abrechnen zu können. Für bei gilt künftig eine Mindestfallzahl von 75 pro Standort und Jahr. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Dezember beschlossen und damit die bisher höchsten etabliert, die es bisher in Deutschland gibt. Die neuen Mindestmengen gelten zwar seit dem 1. Januar 2022 – aufgrund von Übergangsregelungen müssen die Kliniken sie aber erst ab 2025 in vollem Umfang erfüllen. Zudem können sie auch von den derzeit gültigen Mindestmengen abweichen, da die Coronaviruspandemie als „weiterer Umstand“ gilt, den die bei zu geringen bei ihrer Bewertung der Prognosen berücksichtigen müssen. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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