Elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken bis 18. März weiterhin nur im Ausnahmefall möglich

Angesichts der nach wie vor hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 28. Februar 2022 befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen -Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur -) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 18. März 2022 verlängert.   […]

Quelle: Regierung Oberbayern

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