Personalrichtlinie Psychiatrie: Anpassung der Sanktionen richtig, aber nicht ausreichend

DGPPN begrüßt Verlängerung der Übergangsregelung für -Mindestvorgaben in der

Die Deutsche für Psychiatrie und , Psychosomatik und (DGPPN) hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses () begrüßt, die Übergangsregelung für Strafzahlungen bei Unterschreitung von Personal-Mindestvorgaben gemäß der Richtlinie „ in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) zu verlängern. Die DGPPN fordert zudem Unterstützung für Kliniken, die Schwierigkeiten haben, die Mindestvorgaben zu erfüllen, und schlägt vor, Sanktionen auf die Höhe der nicht verausgabten Personalmittel zu begrenzen.

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