Psychiatrische Institutsambulanz an Tagesklinik zulässig

L 11 KA 44/17, L 11 KA 45/17, L 11 KA 46/17, L 11 KA 70/17, L 11 KA 18/18, L 11 KA 31/18 und L 11 KA 32/18
vom 28.4.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner 

Zugunsten eines von uns vertretenen Krankenhausträgers hat das LSG NRW entschieden, dass psychiatrische Krankenhäuser einen Anspruch auf Ermächtigung von Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 1 S. 1 SGB V haben, die in zum gehörenden Tageskliniken betrieben werden. Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits war eine auf Veranlassung der Krankenkassen erfolgte „Feststellung“ des Berufungsausschusses (BA), wonach die ursprünglichen noch aus den Jahren 1993 stammenden Institutsermächtigungen sich „nicht auf Tageskliniken beziehen, die ohne räumliche und organisatorische Bindung an das Krankenhaus betrieben werden.“ […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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